Allgemeine Hinweise und Auflagen (gültig ab 27.07.2020)
Gem. der neuen Coronaschutzverordnung vom 15.06.2020 und der Information der Stadt Königswinter gelten folgende Regelungen und Auflagen sowohl für den Kontaktsport als auch für den kontaktfreien Sport:
Diese Auflagen werden durch das Ordnungsamt kontrolliert:
- Alle Übungsleiter und Teilnehmer müssen über diese Maßnahmen unterrichtet werden.
- Mindestabstand 1,5 m in den Kabinen und vor / nach Betreten der Sportstätte
- Es darf lediglich die Gruppe die Sportstätte betreten, die grade trainiert.
- Nachfolgende Gruppen haben vor der Sportstätte mit Mund Nasen Schutz und genügend Abstand zu warten, bis die vorherige Gruppe die Halle komplett verlassen hat (Zugangssteuerung)!
- Sportler*innen müssen sich vor Betreten der Sportstätten die Hände waschen oder desinfizieren
- Sportler*innen mit Symptomen dürfen die Sportstätten nicht betreten und nicht am Sportangebot teilnehmen.
Die Symptomfreiheit ist bei Unterschreiben der Anwesenheitsliste zu bestätigen.
- Zur Nachverfolgung möglicher Infektionen sind vor Aufnahme der Sportstunde, egal in welcher Sportstätte sie stattfindet, Listen zu führen, die jedem*r Trainer*in zur Verfügung gestellt wurden und am Ende des Beitrags zu finden sind. Diese sind möglichst mit einem eigenen Stift, auszufüllen und zu unterschreiben:
Kontaktfreier Sport (Abstand min. 1,5 m)–Anwesenheitsliste Kontaktfrei (wie bisher)
Kontaktsport – Anwesenheitsliste Kontaktsport (siehe nächster Absatz)
Für die Vollständigkeit dieser Listen mit allen Teilnehmer müssen die Übungsleiter Sorge tragen.
Kontaktsport ist gem. §9 Abs.2 in Verbindung mit §1 Abs. 2 und Auslegung der Stadt wie folgt möglich:
Die Ausübung von Kontaktsport ohne Mindestabstand ist sowohl in der Turnhalle als auch auf dem Sportplatz möglich, wobei dann ZWINGEND die Anwesenheitsliste KONTAKTSPORT mit allen Daten auszufüllen ist (Siehe nächster Absatz)!!!
Grundsätzlich sollten in der Turnhalle jedoch die Gruppe des Kontaktsportes so gering wie möglich gehalten werden und während der Sportstunde für genügend Frischluft zu sorgen!
Die Übungsleiter zählen beim Kontaktsport zu den 30 Personen dazu, selbst wenn sie ausreichend Abstand zu den Sportlern haben (z.B. keine Hilfestellung, Körperkontakt etc.)
NEUE Voraussetzung für nicht-kontaktfreien Sport: Einfache Rückverfolgbarkeit
D.h. Es reicht nicht mehr die einfache Unterschrift in der Anwesenheitsliste, sondern es ist notwendig, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler zu erfassen und 4 Wochen aufzubewahren.
Hierzu wird eine neue Liste (Anwesenheit Kontaktsport) ausgegeben und ist am Ende dieses Beitrags verfügbar.
Mit Angabe der Daten und Unterschrift wird automatisch das Einverständnis zur Erfassung und Weitergabe von Personenkontaktdaten gem. Coronaschutzverordnung NRW abgegeben.
Bei Minderjährigen haben der/die Erziehungsberechtigte(n) diese Liste auszufüllen.
Sollten die Kinder alleine zur Sportstätte kommen, müssen diese eine tagesaktuelle (Datum)
Erklärung unterschrieben mitbringen.
Je nach Sportangebot die passende Erklärung (Kontakt oder Kontaktfrei).
Diese Liste ist zwingend vom Übungsleiter mit der weiteren Liste dieses Tages zusammen 4 Wochen aufzubewahren.
Außerdem muss in der Hauptliste dokumentiert werden, dass die separate Bestätigung der Eltern anbei ist.
Genutzte Sportgeräte sind nach Gebrauch durch den verantwortlichen Übungsleiter oder vorher benannte Sportler gründlich zu desinfizieren!!!
Zur Minimierung der Risiken in allen Bereichen, sollte der „gesunde Menschenverstand“ genutzt werden. Angehörige von Risikogruppen sollten selbst überlegen, ob sie am angebotenen Sportbetrieb teilnehmen oder nicht.
Die Teilnahme am Sportangebot des TuS Eudenbach 1912 e.V. erfolgt auf eigene Verantwortung!!!!
Die Übungsleiter haben auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen in Ihren Gruppen zu achten!!!
Nutzung der Sportstätte:
Der Zutritt zur Sportstätte darf nur unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- nacheinander, ohne Warteschlangen, mit einem Abstand von 1,5 Metern
- Außerdem ist vor und nach der Sporteinheit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, vor allem, wenn sich die Sportstätte im Schulgebäude befindet.
- jede(r) Sportler*in hat sich direkt in seine zugewiesene „Pausenfläche“ zu begeben
Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist bis max. 100 Personen zulässig.
Für Zuschauer gilt Mund –Nasen – Schutz Pflicht, Abstandsgebot und jeder Zuschauer muss sich ebenfalls in die Liste zur einfachen Rückverfolgbarkeit mit Adresse und Telefonnummer eintragen!! Ansonsten bleibt der Zutritt zur Sportanlage verboten!!
Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage im erforderlichen Mindestabstand.
Toiletten im Sportlerheim sind möglichst im 1. OG zu nutzen!!!
Diese werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
In der Turnhalle bzw. weiteren Sportstätten, für die der TuS Eudenbach nicht verantwortlich ist, ist gem. den Richtlinien der Stadt Königswinter oder des Betreibers zu handeln.
Die Umkleiden und Duschanlagen im Sportlerheim dürfen unter den folgenden Voraussetzungen wieder genutzt werden:
Maximal 10 Personen gleichzeitig je Kabine – Bereiche sind von 1 bis 10 markiert.Da die Abstandsregelung auch in den Duschen gilt, darf nur jede zweite Dusche genutzt werden, d.h. maximal 4 Personen gleichzeitig im Duschraum je Kabine.Nach jeder der Nutzung der Kabine muss diese vom jeweiligen Übungsleiter*in mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel desinfiziert werden und die Erledigung in der an den Türen aushängenden Listen zwingend unterschrieben werden
In der Turnhalle darf die Umkleide unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln genutzt werden.
Auch hier gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern!
Nach und während der Trainingseinheiten in der Halle ist, soweit möglich, auf gute Belüftung zu achten. Besonders bei Durchführen von Kontaktsport!!!
Zumindest in der Wechselphase der Gruppen, sollen alle Möglichkeiten der Belüftung ausgeschöpft werden.
Trainings- und Kursbetrieb:
Vor und nach der Sportstunde sind die Handdesinfektionsmöglichkeiten zu nutzen (Nacheinander und mit den erforderlichen 1,5 m Abstand).
Jegliche vermeidbaren Köperkontakte, z.B. bei der Begrüßung oder Verabschiedung müssen unterbleiben.
Die Teilnehmenden werden vor jeder Sporteinheit auf diesen geltenden Maßnahmenkatalog hingewiesen, der sowohl am Eingang an der Sportstätte aushängt, im Internet zu finden ist, sowie an den Bereitstellungen der Desinfektionsmittel einzusehen ist.
Beim kontaktfreien Training ist weiterhin auf dauerhaften Abstand von 1,5m zu achten und Körperkontakte sind zu vermeiden!!
Jeder Teilnehmer bringt eigene Handtücher und Getränke mit, am besten namentlich gekennzeichnet.
Die benutzen Sportgeräte müssen vor und nach Benutzung mit Flächendesinfektion gereinigt werden. Sportgeräte, die nicht desinfiziert werden, können nicht genutzt werden.
Sollten Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen (z.B. Yogamatten, Walkingstöcke etc.) sind diese selbst für die Desinfektion verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
Die Gruppengrößen im Mannschaftssport werden gem. Vorgaben verkleinert auf maximal 30 Sportler je Gruppe.
Diese Gruppen sollten in gleichbleibender Besetzung trainieren, um wechselnde Trainingspartner zu vermeiden.
Ein Tausch der Gruppen und Kontakt dieser Gruppen untereinander ist zu vermeiden!!! Als sonstiger Richtwert gilt eine Fläche von 10m² pro Teilnehmer. Eventuelle andere Auflagen der Stadt (z.B. in der Halle) sind zu beachten.
Zwischen den Sporteinheiten verschiedener Gruppen muss eine Pause von min. 5 Minuten eingehalten werden, um Hygienemaßnahmen und kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.
Trainer*innen und Teilnehmer reisen individuell in Sportkleidung an.
Auf Fahrgemeinschaften mit mehr als 2 Sportlern sollte möglichst verzichtet werden.
Eintreffen an der Sportstätte frühestens 5 – 10 Minuten vor Beginn der Übungsstunde. Es muss gewartet werden, bis die vorherige Gruppe die Sportstätte verlassen hat.
Trainer*innen werden notwendige Materialien an der Sportstätte zur Einhaltung der Hygienevorschriften zur Verfügung gestellt (z.B. Mund-Nasen-Schutz, Zollstock, Desinfektionsmittel).
Der*die Trainer*in beim kontaktfreien Hallensport muss gewährleisten, dass der
Mindestabstand von 1,5 m dauerhaft eingehalten wird.
Es ist jedem Sportler eine individuelle Trainings- und Pausenfläche zuzuweisen. Am Sportplatz wären dies die abgetrennten Felder der Bandenwerbung, in der Turnhalle sind diese Felder kenntlich zu markieren (Hütchen, Kreise, Stangen etc.).
Alle Gegenstände in der Turnhalle dürfen (z.B. Bänke, Geräte, etc.) gem. Anweisung der Stadt nur ausnahmsweise genutzt werden und müssen danach desinfiziert werden.
Nicht notwendige Körperkontakte sind vor, während und nach der Sporteinheit zu unterbleiben. Beim Kontaktsport darf es Körperkontakt nur im notwendigstem Rahmen geben.
Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden. Trillerpfeifen dürfen nicht genutzt werden.
Geräteräume dürfen nur einzeln betreten werden und jedes benutzte Gerät danach mit der bereitgestellten Flächendesinfektion bearbeitet werden.
Der Mund-Nasen-Schutz darf während der Sporteinheit abgelegt sein, muss jedoch für den Fall einer Verletzung griffbereit sein.
Auch in den Sportstätten werden vom Verein Masken, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.
Die Kontakte zum Trainer*in werden auf ein Mindestmaß reduziert; auch hier sind Abstand und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Zur Ersten Hilfe wird der Erste Hilfe Kasten am Sportplatz um Mundschutz und Einmalhandschuhe erweitert. Bei der Nutzung im Verletzungsfall sind diese zu Tragen. Dieser steht Griffbereit im Geräteraum.
Diese Regelungen gelten ab dem 27.07.2020 gem. Beschluss des Vorstandes bis auf Weiteres, Änderung oder Widerruf und werden unter www.tus-eudenbach.de veröffentlicht. Ebenso gibt es Aushänge an den Sportstätten geben.
Änderungen werden ebenfalls über diese Wege kommuniziert!!!
Bei weiteren Fragen stehe ich Euch gerne als Ansprechpartner, persönlich, telefonisch oder per Mail (markus.marnett@tus-eudenbach.de) zur Verfügung.
Bleibt gesund und habt trotzdem Spaß, Euch wieder zu bewegen. Sportlichen Gruß
Der Vorstand